
Betreuungs- und Entlastungsleistungen
Seit 1.1.2015 haben alle eingestuften Pflegebedürftige Anspruch auf zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen. Dafür stellt die Pflegekasse einen bestimmten Betrag zur Verfügung. Ziel ist es unter anderem, die Angehörigen zu entlasten.
Sie können diesen Betrag einsetzen für:
- Gerontopsychiatrische Betreuungsgruppen
- Einzelbetreuung zu Hause
- haushaltsnahe Dienstleitungen
- Unterstützung bei Einkäufen oder Botengängen